Wussten Sie das bereits?
Eine Verordnung für Physiotherapie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und sollte vor Therapiebeginn von der Krankenkassa bewilligt werden.
Krankenkassa
-Als Wahltherapeutin hab ich keine Kassenverträge. Sie begleichen die Kosten nach jeder Therapieeinheit. Am Ende der Behandlungsserie werden die Therapiekosten nach jeweils gültigen Tarifen durch die Kasse rückerstattet.
Wahltherapeutin
-Für präventive Behandlungen benötigen Sie keine Verordnung.
Die Behandlungskosten orientieren sich an den ortsüblichen Tarifen.
Keine Verordnung
-Bitte beachten
- Terminvereinbarungen werden aus organisatorischen Gründen nur telefonisch entgegengenommen.
- Individuelle Beratungsgespräche sind dabei gerne auf Anfrage möglich.